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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Werkleistungen des Beraternetzwerks KREUTZER FISCHER & PARTNER | Andreas Kreutzer Consulting e.U.

Fassung: 1.2. gültig ab 1.7.2021

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung sämtlicher Werkleistungen („Leistungen“) der Andreas Kreutzer Consulting e.U., A-1010 Wien, Grünangergasse 2/25, kurz KFP genannt.

1.2. Sämtliche – auch zukünftige – Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Erteilung des Auftrages erklärt der Auftraggeber, dass ihm diese Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder sie ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, KFP stimmt einer solchen Abweichung oder Ergänzung ausdrücklich schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch, wenn KFP in Kenntnis derartiger Bedingungen Leistungen an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von KFP, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Annahme eines Angebotes kann vom Auftraggeber mündlich oder schriftlich erfolgen und wird von KFP in jedem Fall per e-mail bestätigt, unberücksichtigt davon, ob gesondert ein Werkvertrag aufgesetzt wird.

3. Fremdleistungen

3.1. KFP ist nach freiem Ermessen berechtigt, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen. 

4. Termine

4.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich zu vereinbaren. KFP bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung des vereinbarten Termins durch KFP berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er KFP eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an KFP.

4.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens KFP.

4.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von KFP – entbinden KFP jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) in Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzuges verschoben.

5. Rücktritt vom Vertrag

5.1. KFP ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird, berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser auf Begehren von KFP weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von KFP eine taugliche Sicherheit leistet.

5.2 Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber behält sich KFP das Recht vor, dem Auftraggeber bereits entstandene Kosten sowie den kalkulatorischen Gewinn (das ist jener Gewinn, den KFP erzielt hätte, wenn die Leistungen wie vereinbart vollständig erbracht worden wären) in Rechnung zu stellen.

6. Preise und Zahlung

6.1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2. Rechnungen von KFP sind – wenn nicht anders vereinbart – abzugsfrei innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Zahlungen gelten mit dem Tag ihrer Gutschrift auf dem Konto von KFP als eingegangen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers behält sich KFP das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Vereinbarte – von diesen Geschäftsbedingungen abweichende – Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform und gelten immer nur für einen Auftrag des Auftraggebers.

6.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von KFP aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von KFP schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen.

7. Urheberrecht

7.1. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass sämtliche Urheberrechte und Schutzrechte an allen in Ausführung des Auftrages geschaffenen Produkten (Studien, Daten, Auswertungen, Analysen) bei KFP verbleiben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was in irgendeiner Weise die Eigentums-, Urheber- oder Schutzrechte von KFP an den Produkten beeinträchtigen könnte.

7.2. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, von KFP auf der Referenzliste angeführt zu werden.

7.3 KFP ist berechtigt, Studienauszüge als Case Study auf der Homepage und in Druckform in Leistungsprofilen zu veröffentlichen. Der Name des Auftraggebers ist dabei zu unterdrücken, zu schwärzen oder in sonst einer Form unkennbar zu machen, sodass für Dritte keine Rückschlüsse auf den Auftraggeber möglich sind.

8. Datenschutz

8.1. KFP verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Geheimhaltung aller im Zuge der Ausführung eines Auftrages vom Auftraggeber erhaltenen internen Informationen, außer der Auftraggeber entbindet KFP schriftlich von dieser Verpflichtung. Eine in diesem Zusammenhang stehende Haftung für Fremdverschulden – etwa durch ehemalige Beschäftigte – wird allerdings dezidiert ausgeschlossen.

9. Haftung, Irrtum

9.1. Die Erbringung der Werkleistung erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. KFP haftet jedoch nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Informationen, Analysen und Darstellungen. Gewähr-leistungs- und Schadenersatzansprüche – sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von KFP beruhen – wegen unrichtigen oder unvollständigen Inhalten oder Ergebnissen der Produkte sind daher ausgeschlossen.

9.2. Die Geltendmachung eines Irrtums, von Verkürzung über die Hälfte, des Wegfalls oder einer Änderung der Geschäftsgrundlage, ist einvernehmlich ausgeschlossen.

10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf.

10.2 Erfüllungsort ist Wien.

10.3. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen KFP und dem Auftraggeber aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag wird das für den Sitz von KFP örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

11. Sonstiges            

11.1. Geschäftssprache ist Deutsch. Die Verrechnung erfolgt in Euro.

12. Schlussbestimmung

12.1. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche wirksame Bestimmung, die der unwirksamen nach deren Sinn und Zweck am nächsten kommt. An Stelle der fehlenden tritt eine solche wirksame Bestimmung, die die Parteien nach dem Vertragszweck vereinbart hätten, wäre ihnen die Lücke bewusst gewesen.